Wir prozessieren und beraten in allen Bereichen des Vertragsrechts sowie in den verschiedensten Wirtschaftsbereichen. Hierbei verfügen wir über langjährige Erfahrungen auch im Bereich des internationalen Privatrechts. Bei komplexen internationalen Sachverhalten, in denen mehr als eine Rechtsordnung involviert ist, übernehmen wir auch die Fallkoordination und arbeiten eng mit unseren ausländischen Korrespondenzanwälten zusammen.
Wir verhandeln und erstellen hierbei Verträge sowie allgemeine Geschäftsbedingungen insbesondere in den folgenden Bereichen: nationales und internationales Kaufrecht (WKR), nationaler und internationaler Vertrieb von Handelsgütern und Dienstleistungen, Agenturvertragsrecht, Joint Ventures, Franchising, Darlehensvertragsrecht, ferner Auftrags- und Werkvertragsrecht, Arbeitsrecht, Beratungs- und Dienstleistungsverträge, etc.