Wir beraten und vertreten Kontoinhaber aber auch Finanzintermediäre im Zusammenhang mit Kontosperren oder Aufforderungen zur Offenlegung von Kontoinformationen, die im Rahmen internationaler Rechtshilfeverfahren verfügt werden.
Wir vertreten unsere Klienten gegen Verfügungen des Bundesamtes für Justiz gemäss dem Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) sowie gegen Verfügungen der Bundesanwaltschaft und auch gegen Verfügungen der Direktion für Völkerrecht gemäss dem Bundesgesetz über die Sperrung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländisch exponierter Personen (SRVG).
Ausserdem vertreten wir unsere Mandanten in Beschwerdeverfahren gegen solche Verfügungen vor allen gerichtlichen Instanzen (Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht, Schweizerisches Bundesgericht).